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Schriftenreihe Heft 34 als ePaper
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Besonderheiten bei sozialer Absicherung und im Bildungssystem
- ME/CFS bei Kindern und Jugendlichen
Ausgabe 2023
Aus dem Inhalt
- Im Grundgesetz sind grundlegende Rechte und Pflichten der Staatsbürger*innen und der hier lebenden Menschen festgehalten. Allerdings bietet das Grundgesetz an sich eher weniger Möglichkeiten, seine konkreten Rechte einzufordern und ggf. einzuklagen.
Dazu bedarf es der Verabschiedung von Gesetzen, die die Umsetzung der Absichten und Intentionen des Grundgesetzes im Einzelnen regeln und die ggf. über die Jahre auch angepasst werden. Für den sozialen Bereich ist dies das SGB 1–14 mit den entsprechenden Einzelgesetzen sowie den Umsetzungsverordnungen. Diese sind grundsätzlich verbindlich und einklagbar.
In der Bundesrepublik mit ihrem Föderalismusprinzip sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern geregelt. Deshalb müssen einige verabschiedete Bundesgesetze mit Inkrafttreten in Landesrecht überführt werden. - Entsprechend haben die einzelnen Länder etwas Spielraum, Gesetze in Landesrecht zu überführen und nutzen diesen auch. Somit sind die einzelnen Landesgesetze nicht deckungsgleich und unterscheiden sich teilweise deutlich, nicht nur in Details, der Sprache und der Bezeichnung der durchführenden Organe. Mitunter unterscheiden sich auch die Zuständigkeitsebenen so, dass ein einfaches Über-tragen von Erfahrungen in andere Bundesländer erschwert wird.
- Für den Fatigatio e. V. als Bundesverband und entspre-chend auch für die Erarbeitung dieser Broschüre be-deutet dies eine erhebliche Herausforderung. Soweit es irgend geht, wird sich hier auf die Bundesgesetze bezogen. Wenn gravierende Unterschiede zum Landesrecht bestehen sollten, werden diese bei Bekanntsein erwähnt.
Wichtig:
Fast alle sozialen Leistungen und Vergünstigungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen (wie die Sozialhilfe).
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*Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmen nach § 19, Abs. 1 UStG, zzgl. Servicepauschale.